Keine Fehlvorstellung über Verknüpfung einer Dachmarke mit bestimmten Wirkstoff
Das VG Köln hat entschieden, dass der Verbraucher ein Arzneimittel einer Dachmarke im Schmerzmittelbereich nicht zwangsläufig mit dem Wirkstoff Ibuprofen verknüpft. Quelle: www.justiz.nrw.de