Das VG Köln hat entschieden, dass der Verbraucher ein Arzneimittel einer Dachmarke im Schmerzmittelbereich nicht zwangsläufig mit dem Wirkstoff Ibuprofen verknüpft.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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Das VG Köln hat entschieden, dass der Verbraucher ein Arzneimittel einer Dachmarke im Schmerzmittelbereich nicht zwangsläufig mit dem Wirkstoff Ibuprofen verknüpft.
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