BGH billigt Werbeaussagen zu „Rotbäckchen“-Saft
Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „lernstark“ und „mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Aussagen darstellen. Quelle: www.bundesgerichtshof.de