Tag: 10. Dezember 2015

BGH billigt Werbeaussagen zu „Rotbäckchen“-Saft

Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „lernstark“ und „mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Aussagen darstellen. Quelle: www.bundesgerichtshof.de  

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