Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „lernstark“ und „mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Aussagen darstellen.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de