BGH billigt Werbeaussagen zu „Rotbäckchen“-Saft

Aktenzeichen:

I ZR 222/13, Urteil BGH

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „lernstark“ und „mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Etikett einer Flasche, in der sich ein Mehrfruchtsaft befindet, zulässige gesundheitsbezogene Aussagen darstellen.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de