Bewerbung eines Vitamin D-Präparats mit den Aussagen „müde, abgespannt, häufig erkältet?“
Das beklagte Unternehmen bewarb die Produkte, die Vitamin D in einer Dosierung von 1.000 I.E., 2.000 I.E. und 5.600 I.E. enthalten, in irreführender Art und Weise. Neben der unzulässigen Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben erfolgte die