OLG Celle: Werbung mit der Produktbezeichnung „Detox“ verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung
Bei der Produktbezeichnung „Detox“ für eine „Brennnessel-Grüner Tee“- Kräuterteemischung handelt es sich um eine Angabe i.S. des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 HCVO im Allgemeinen und um eine gesundheitsbezogene Angabe i.S. von Art. 10