OLG Celle: Werbung mit der Produktbezeichnung „Detox“ verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung

Aktenzeichen:

13 U 77/15, OLG Celle

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Bei der Produktbezeichnung „Detox“ für eine „Brennnessel-Grüner Tee“- Kräuterteemischung handelt es sich um eine Angabe i.S. des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 HCVO im Allgemeinen und um eine gesundheitsbezogene Angabe i.S. von Art. 10 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO im Besonderen. Dies entschied das OLG Celle.

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