OLG Saarbrücken bestätigt vorinstanzliches Urteil: Bonusprogramm für Apotheken unlauter
Das OLG Saarbrücken hat nun das Bonusprogramm eines Parallel-Importeurs für rechtswidrig erklärt. Wie bereits das Landgericht (LG) Saarbrücken urteilte, verstößt das Bonusprogramm gegen Arzneimittelpreisvorschriften und § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG).