Das OLG Saarbrücken hat nun das Bonusprogramm eines Parallel-Importeurs für rechtswidrig erklärt. Wie bereits das Landgericht (LG) Saarbrücken urteilte, verstößt das Bonusprogramm gegen Arzneimittelpreisvorschriften und § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG).
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