„Behandlung durch einzigartigen Bakterienstamm besonders wirkungsvoll“
In dem Verfahren ging es um ein Medizinprodukt, welches den Bifido-Bakterienstamm bifidum MIMBb75 mit folgender Aussage beworben hat: „Behandlung durch einzigartigen Bakterienstamm besonders wirkungsvoll“. Das Gericht ist dem Antrag von INTEGRITAS gefolgt, dieses Medizinprodukt so nicht mehr zu bewerben.