In dem Verfahren ging es um ein Medizinprodukt, welches den Bifido-Bakterienstamm bifidum MIMBb75 mit folgender Aussage beworben hat: „Behandlung durch einzigartigen Bakterienstamm besonders wirkungsvoll“. Das Gericht ist dem Antrag von INTEGRITAS gefolgt, dieses Medizinprodukt so nicht mehr zu bewerben.
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