Das LG Traunstein hat das Bonusprogramm eines Reimporteurs für zulässig erachtet. INTEGRITAS hatte hiergegen Berufung eingelegt. Der Senat hatte zu den Berufungsanträgen teilweise die Revision zugelassen.
Dem zweitinstanzlichen Urteil liegt ein erstinstanzliches Urteil vom Landgericht (LG) Traunstein 10. Juni 2016 (Az.: 7 O 3384/15) zugrunde. Dieses hatte das Bonusprogramm eines Reimporteurs für zulässig erachtet. Dieses galt sowohl für verschreibungspflichtige als auch