Das VG Köln hat festgestellt, dass als Lebensmitteltees in Verkehr gebrachte Tees mit Sennesblättern Funktionsarzneimittel sind. Quelle: www.justiz.nrw..de
In dem Verfahren ging es um ein homöopathisches Arzneimittel, welches zum einen als Schmerztablette oder alternativ als Tropfen eingenommen werden kann.