In dem Verfahren ging es um ein homöopathisches Arzneimittel, welches zum einen als Schmerztablette oder alternativ als Tropfen eingenommen werden kann.
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In dem Verfahren ging es um ein homöopathisches Arzneimittel, welches zum einen als Schmerztablette oder alternativ als Tropfen eingenommen werden kann.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat