Beschluss des OVG NRW zu § 40 Abs. 1a LFBG unter Berücksichtigung der BVerfGE vom 21. März 2018
In dieser Entscheidung war das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der jetzige § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (Information der Öffentlichkeit über Produktmängel wie z.B. Überschreitung von Grenzwerten) verfassungswidrig sei. Aus diesem