Beschluss des OVG NRW zu § 40 Abs. 1a LFBG unter Berücksichtigung der BVerfGE vom 21. März 2018

Aktenzeichen:

13 B 1587/18, OVG NRW

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

In dieser Entscheidung war das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der jetzige § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (Information der Öffentlichkeit über Produktmängel wie z.B. Überschreitung von Grenzwerten) verfassungswidrig sei. Aus diesem Grund hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. April 2019 die Dauer der Veröffentlichung neu zu regeln.

Quelle: www.justiz.nrw.de