OLG Frankfurt: Verkehrsfähigkeit von Melatonin-Produkten
Über dieses Verfahren wurde bereits mehrfach berichtet. Nach wie vor geht es um die Entscheidung der Frage, ob es sich bei den vom Hersteller vertriebenen Kapseln mit 0,5 mg des Wirkstoffes Melatonin gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung