Einstufung des Produktes „Red Rice“ als Lebensmittel in Gestalt eines Nahrungsergänzungsmittels
Das OVG hat den Arzneimittelcharakter der „Red Rice“-Kapseln verneint und den angegriffenen Untersagungsbescheid zum Inverkehrbringen des Produkts in Deutschland aufgehoben. Es handelt sich um kein „Präsentationsarzneimittel“, denn Bezeichnung, Aufmachung und Bewerbung im Internet weisen keinen