Einstufung des Produktes „Red Rice“ als Lebensmittel in Gestalt eines Nahrungsergänzungsmittels

Aktenzeichen:

13 LC 92/09, OVG Lüneburg

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Das OVG hat den Arzneimittelcharakter der „Red Rice“-Kapseln verneint und den angegriffenen Untersagungsbescheid zum Inverkehrbringen des Produkts in Deutschland aufgehoben. Es handelt sich um kein „Präsentationsarzneimittel“, denn Bezeichnung, Aufmachung und Bewerbung im Internet weisen keinen Arzneimittelcharakter auf.

Quelle: www.rechtsprechung.niedersachsen.de