Bezeichnung als diätetisches Lebensmittel für Personen in Stresssituationen unzulässig
Das Produkt „X” darf nicht als „diätetisches Lebensmittel für Personen in Stresssituationen” bezeichnet werden. In einem vorherigen Verfahren hatte sich die Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, das Mittel als ergänzende bilanzierte Diät zu bewerben und/oder