Arzneimittelwerbung für nicht zugelassenes Anwendungsgebiet

Aktenzeichen:

6 W 19/11, OLG Schleswig-Holstein

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Eine Arzneimittelwerbung nach § 3a Satz 2 HWG ist schon dann verletzt, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Überbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, das von der erteilten Zulassung erfasst ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, das von dieser Zulassung nicht erfasst ist.

Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte .