Rückblick auf die Mitgliederversammlung 2023
Am 12. Dezember 2023 fand die Mitgliederversammlung von INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. statt.
Am 12. Dezember 2023 fand die Mitgliederversammlung von INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. statt.
Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 am Dienstag, den 12. Dezember 2023, um 13.00 Uhr, in die Geschäftsstelle des BAH Bonn, Ubierstraße 71–73, 53173 Bonn-Bad Godesberg Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte anmelden.
Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, den 12. Dezember 2023 in Bonn.
Vorlagefragen an den EuGH zur Zulässigkeit von Werbegaben in Form von Gutscheinen und Rabatten beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel einer Versandapotheke aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat OLG Düsseldorf zur Werbung mit Nachhaltigkeit Fragestellungen bei der Umsetzung des
Inhalt:1. ALBVVG in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet2. OLG Hamburg: Irreführende gesundheitsbezogene Werbung bereits bei Benutzung der Möglichkeitsform „kann“3. OLG Karlsruhe: Verstoß gegen §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG durch Gewährung von
LG Osnabrück: unzulässige Wirkungsaussage für Nahrungsergänzungsmittel mit Kategoriebezeichnung „Immunsystem“ bzw. „Abwehrkräfte“ im Online-Shop einer Apotheke. Das LG Osnabrück hat mit Urteil vom 25. Februar 2022 (Az.: 13 O 24/22) entschieden, dass mit den Aussagen „Immunsystem“
Inhalt: 1. ALBVVG: Bundesregierung nimmt Stellung zu den Änderungsanträgen des Bundesrates 2. OLG Hamm: statische Verweisung in Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG auf das IfSG 3. OLG Köln: Unzulässige Fernbehandlung
Inhalt: Vorschlag für eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes: Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat am 28. April 2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung
Inhalt: Bundesministerium der Justiz: Schlussbericht zum Forschungsvorhaben „Evaluierung der Regelungen zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs” veröffentlicht – Gelegenheit zur Stellungnahme
Inhalt:
1. Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zu Umweltangaben
2. OLG Köln: Bezeichnung „Bronchostop“ für Hustensaft ist nicht irreführend
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat