Vereins-Info vom 25. November 2024
1. Zulässiger Produktvergleich bei einer Schmerzsalbe – „Genauso schmerzlindernd wie ein Diclofenac-Gel 1,16%“? – 2. Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels –
3. BGH: Werbung für Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich” ist unzulässig – 4. Schlussanträge des Generalanwalts liegen vor: Zulässigkeit der Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe (Botanicals) nach der Health Claims-Verordnung