5 EUR Marktforschungsrabatt für Antworten in einem Fragebogen unzulässig

Aktenzeichen:

15 O 173/12, LG Bielefeld

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Das LG Bielefeld hat im Wege der einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner untersagt, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit dem Versprechen „wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns drei kurze Fragen, 5 Euro Marktforschungsrabatte für Ihre Antworten!“ zu werben und/oder den angekündigten Rabatt zu gewähren.

Quelle: www.justiz.nrw.de