Das LG Bielefeld hat im Wege der einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner untersagt, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit dem Versprechen „wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns drei kurze Fragen, 5 Euro Marktforschungsrabatte für Ihre Antworten!“ zu werben und/oder den angekündigten Rabatt zu gewähren.
Quelle: www.justiz.nrw.de