Das im deutschen Zusatzstoffrecht geltende Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, denen den Zusatzstoffen gleichgestellte Stoffe zugefügt wurden, ist in der bestehenden Form nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns