Das VG Köln hat in zwei Verfahren festgestellt, dass als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebrachte Melatonin-Kapseln, als zulassungspflichtige Arzneimittel anzusehen sind.
Quelle: www.justiz.nrw.de
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Das VG Köln hat in zwei Verfahren festgestellt, dass als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebrachte Melatonin-Kapseln, als zulassungspflichtige Arzneimittel anzusehen sind.
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