Ein Macrogol-haltiges Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt einzustufen ist.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
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Ein Macrogol-haltiges Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt einzustufen ist.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de