Abgrenzung Arzneimittel / Medizinprodukte: Macrogol ist ein Medizinprodukt

Aktenzeichen:

I ZR 189/07, BGH

Kategorie:

Kosmetika | Urteile

Ein Macrogol-haltiges Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt einzustufen ist.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de