Ein Macrogol-haltiges Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt einzustufen ist.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Aktenzeichen:
Datum:
Kategorie:
Ein Macrogol-haltiges Darmreinigungsmittel, das seine Wirkung auf osmotischem und physikalischem Weg erreicht, ist nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukt einzustufen ist.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat