Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die Präparate zulassungspflichtige Arzneimittel. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei zur Feststellung befugt, ob ein Präparat ein Arzneimittel sei, auch wenn es als Medizinprodukt vermarktet werde.
Sie müssen sich anmelden, um den Rest dieses Inhalts zu sehen. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns