Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die Präparate zulassungspflichtige Arzneimittel. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei zur Feststellung befugt, ob ein Präparat ein Arzneimittel sei, auch wenn es als Medizinprodukt vermarktet werde.
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