Zwei erstinstanzliche Verfahren sind zu dem Ergebnis gekommen, dass § 7 HWG, der die Ankündigung und Gewährung von Zuwendungen und Werbegaben verbietet, auch dann greift, wenn innerhalb der Fachkreise Preisausschreiben ausgelobt werden mit der Konsequenz, dass der Teilnehmende eine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung im Interesse des Werbenden zu erbringen hat.
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