Anwendungsgebiete

Aktenzeichen:

10 O 90/12, LG Ulm

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Wird in einer Werbung für Fachkreise bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln mit der Angabe eines Arzneimittelbildes geworben, so handelt es sich dabei um eine unzulässige Werbung mit Anwendungsgebieten.

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