Die Bewerbung eines Arzneimittels innerhalb der Fachkreise mit der Ankündigung eines Gewinnspiels, bei dem acht Testfragen gestellt und als Belohnung die Verlosung von zehn Geldbörsen unter allen richtigen Einsendern ausgelost werden, verletzt § 7 Abs. 1 HWG.
Quelle: www.justiz.nrw.de