Bewerbung eines Saftes aus Frucht und Gemüse mit gesundheitsbezogenen Angaben

Aktenzeichen:

1 HK O 522/16, LG Landshut

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

INTEGRITAS ist auf ein Saftkonzentrat aus Frucht und Gemüse aufmerksam geworden, das u.a. mit folgenden Angaben beworben wurde: „Das außergewöhnliche Vitalstoffkonzentrat, wenig Vitalstoffe sind eine Leistungsbremse“, „neues Lebensgefühl, weniger Müdigkeit, gut für Hormone, Augen, gesunde Haut, Haare und Nägel, Muskeln, …, etc.“ Der Hersteller dieses Saftes bewarb diesen mit einer Reihe von unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben.

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