Bezeichnung „Bekömmlich“ für ein Lebensmittel stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar

Aktenzeichen:

C-544/10, EuGH

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ umfasst eine Bezeichnung wie „bekömmlich“, verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen (hier: Säure), die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden. Die Richter haben sich damit den Schlussanträgen des Generalanwalts angeschlossen.

Quelle: http://curia.europa.eu