Der BGH hat nunmehr abschließend die Produktaufmachung eines Früchtetees: „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ mit der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten als irreführend angesehen.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
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Der BGH hat nunmehr abschließend die Produktaufmachung eines Früchtetees: „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ mit der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten als irreführend angesehen.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat