Das LG Saarbrücken hat ein Bonusprogramm eines pharmazeutischen Unternehmens für unlauter erklärt, da es gegen Arzneimittelpreisvorschriften und § 7 HWG verstoßen hat.
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Das LG Saarbrücken hat ein Bonusprogramm eines pharmazeutischen Unternehmens für unlauter erklärt, da es gegen Arzneimittelpreisvorschriften und § 7 HWG verstoßen hat.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat