Deutschland gegen Richtlinie über Tabakwerbung abgewiesen

Aktenzeichen:

C-380/03, EuGH

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Der EuGH hat die Klage Deutschlands auf Nichtigerklärung zweier Artikel der Richtlinie über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen in anderen Medien als dem Fernsehen, RL 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003, abgewiesen. Die angegriffenen Artikel der Richtlinie verbieten die Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen, in Diensten der Informationsgesellschaft und in Rundfunkprogrammen sowie des Sponsorings von Rundfunkprogrammen durch Tabakunternehmen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Veröffentlichungen, die für im Tabakhandel tätigen Personen bestimmt sind sowie Veröffentlichungen aus Drittländern, die nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind.

Quelle: http://curia.europa.eu