Die im Rahmen einer Protestaktion auf einem Plakat bzw. in einer Broschüre gemachten Aussagen „Kein Vitaminverbot! Stoppt das Pharmakartell!, Stoppt Kodexpläne des Pharmakartells!“ sowie „Kodex allimentarius: Stoppt das Pharmakartell!“ unterfallen der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit auch dann, wenn sich der so Äußernde in dem betreffenden Bereich selbst beruflich und wettbewerblich betätigt und im Rahmen seiner Äußerung nicht verschweigt.
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