Die im Rahmen einer Protestaktion auf einem Plakat bzw. in einer Broschüre gemachten Aussagen „Kein Vitaminverbot! Stoppt das Pharmakartell!, Stoppt Kodexpläne des Pharmakartells!“ sowie „Kodex allimentarius: Stoppt das Pharmakartell!“ unterfallen der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit auch dann, wenn sich der so Äußernde in dem betreffenden Bereich selbst beruflich und wettbewerblich betätigt und im Rahmen seiner Äußerung nicht verschweigt.
Details dieses Textes sind nur für Mitglieder sichtbar. Bitte Anmelden. Kein Mitglied? Werden Sie Mitglied bei uns