Einbeziehung von Drogeriemärkten in Versandhandel von Arzneimitteln ist zulässig

Aktenzeichen:

3 C 27.07, BVerwG

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Versandapotheken dürfen für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen.

Quelle: www.bverwg.de