Das LG Bonn hat mit Beschluss die einstweilige Verfügung gegen die D.S. GmbH aufgehoben und den Antrag von INTEGRITAS auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
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Das LG Bonn hat mit Beschluss die einstweilige Verfügung gegen die D.S. GmbH aufgehoben und den Antrag von INTEGRITAS auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat