Der EuGH hat entschieden, dass auf einer Verpackung eines Früchtetees keine Himbeeren und Vanille abgebildet werden dürfen, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.
Quelle: http://curia.europa.eu
Aktenzeichen:
Kategorie:
Der EuGH hat entschieden, dass auf einer Verpackung eines Früchtetees keine Himbeeren und Vanille abgebildet werden dürfen, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.
Quelle: http://curia.europa.eu
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat