EuGH: Irreführende Verpackung von Früchtetee

Aktenzeichen:

C-195/14, EuGH

Kategorie:

Lebensmittel | Urteile

Der EuGH hat entschieden, dass auf einer Verpackung eines Früchtetees keine Himbeeren und Vanille abgebildet werden dürfen, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.

Quelle: http://curia.europa.eu