Der EuGH hat entschieden, dass auf einer Verpackung eines Früchtetees keine Himbeeren und Vanille abgebildet werden dürfen, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.
Quelle: http://curia.europa.eu
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Der EuGH hat entschieden, dass auf einer Verpackung eines Früchtetees keine Himbeeren und Vanille abgebildet werden dürfen, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind.
Quelle: http://curia.europa.eu
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