Wann ist eine alkoholische Flüssigkeit ein Getränk? Unter anderem diese Frage hat nun der BGH mit Beschluss dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt. Konkret geht es um die Klärung, ob es sich bei den RESCUE Bach-Blüten-Produkten in Pipettenfläschchen mit einem Inhalt von 10 bzw. 20 ml und einem Spray mit jeweils 27 Volumenprozent Alkohol um ein Getränk im Sinne des Art. 4 Abs. 3 VO (EG) 1924/2006 (sog. Health-Claims Verordnung) handelt. Sollte es sich bei den Produkten um alkoholische Getränke handeln, wäre es dem Hersteller verboten, die Produkte unter Beifügung gesundheitsbezogener Angaben zu vertreiben. Als eine solche Angabe bewerten die klagenden Konkurrenten bereits den Produktnamen und erhalten von den Bundesrichtern Zustimmung. Allerdings handele es sich um eine allgemeine, nicht auf spezifische Vorteile zielende Aussage, wo sich die Frage stelle, inwieweit der Hersteller hierfür wissenschaftliche Nachweise vorlegen müsse. Diese Frage gibt der BGH den Richtern des EuGH gleich mit auf den Weg, falls diese die erste Frage verneinen sollten.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de