Der EuGH hat festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) verstoßen hat, in dem sie Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich aller Vitamine (Vitamine A und D ausgenommen) bei Überschreiten der dreifachen von der DGE empfohlenen Tagesdosis durchgängig als Arzneimittel einstuft.
Quelle: www.curia.europa.de