EuGH-Verfahren zu Dreifachdosis bei Vitaminprodukten

Aktenzeichen:

C-150/00 und C-387/99, EuGH

Kategorie:

Sonstiges | Urteile

Der EuGH hat festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG) verstoßen hat, in dem sie Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, hinsichtlich aller Vitamine (Vitamine A und D ausgenommen) bei Überschreiten der dreifachen von der DGE empfohlenen Tagesdosis durchgängig als Arzneimittel einstuft.

Quelle: www.curia.europa.de