Generelles Publikumswerbeverbot mit Aussagen Dritter verstößt gegen Gemeinschaftskodex („Gintec“)

Aktenzeichen:

C-374/05, EuGH

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

Der Gemeinschaftskodex, Richtlinie 2001/83/EG setzt nicht nur einen Mindest-, sondern auch einen Höchststandard im Bereich der Arzneimittelwerbung, so dass die Fälle, in denen die Mitgliedstaaten befugt sind, Bestimmungen zu erlassen, die von den Bestimmungen der Richtlinie abweichen, ausdrücklich aufgeführt sein müssen. Daher darf ein Mitgliedstaat in seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften kein uneingeschränktes und unbedingtes Verbot vorsehen, in der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter zu werben.