Das KG Berlin hat mit Urteil einen Unterlassungsanspruch eines Wettbewerbsvereins in dem Fall verneint, in dem eine Apotheke Kunden einen Barrabatt in Höhe von 1 Euro beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels gewährt und damit einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliches Preisrecht begangen hat.
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