Health-Claims-Verordnung gilt auch bei Fachkreiswerbung

Aktenzeichen:

C-19/15, EuGH

Kategorie:

Urteile | Wettbewerbsrecht

Der EuGH hat sich den Ausführungen des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen vom 18. Februar 2016 angeschlossen und festgestellt, dass die Claims-Verordnung so auszulegen ist, „dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben in kommerziellen Mitteilungen über Lebensmittel, wie sie als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, auch wenn sich diese Mitteilungen nicht an den Endverbraucher, sondern aus-schließlich an medizinische Fachkreise richten.“

Quelle: www.curia.europa.eu