Eine Werbung mit einer sog. „Google-Ad“-Anzeige, bei der unter Verknüpfung mit dem Suchwort „Halsschmerzen“ mit den Angaben „D. Hier finden Sie Tipps & Hilfe gegen Halsschmerzen und Erkältungen! www.D….de“ geworben wird, müssen die Pflichtangaben gem. § 4 Abs. 1, 3 HWG enthalten.
Quelle: www.justiz.nrw.de