Im einstweiligen Verfügungsverfahren ging INTEGRITAS gegen ein Arzneimittel vor, welches die „3-in-1-Revolution bei Gelenkbeschwerden“ sein sollte.
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Im einstweiligen Verfügungsverfahren ging INTEGRITAS gegen ein Arzneimittel vor, welches die „3-in-1-Revolution bei Gelenkbeschwerden“ sein sollte.
Lena Müllen
Rechtsanwältin
Geschäftsführung
Vera Strecker
Rechtsanwältin
Carolin Epperlein
Sekretariat