Homöopathisches Arzneimittel: Jetzt neu: Schmerzlinderung? Entzündungshemmung?

Aktenzeichen:

103 O 49/17, LG Berlin

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

In dem Verfahren hat INTEGRITAS Aussagen wie beispielsweise „ein neues Naturheilmittel aus Deutschland begeistert seit kurzem die Experten“, „das ungehemmte Voranschreiten bei Gelenkverschleiß kann endlich bekämpft werden“ sowie das Arzneimittel „… wurde von deutschen Forschern speziell zur Behandlung rheumatischer Gelenkbeschwerden entwickelt“ abgemahnt und in den Antrag aufgenommen. Von den sieben beantragten Aussagen ist INTEGRITAS in sechs Punkten mit Urteil vom 11. Juli 2017 Recht gegeben worden.

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