Hustenstillung und Schleimlösung sind unterschiedliche Indikationen

Aktenzeichen:

25 O 193/14, LG Dortmund

Kategorie:

Arzneimittel | Urteile

In einem von INTEGRITAS geführten Verfahren vor dem LG Dortmund ging es um die Auslobung zweier pflanzlicher Arzneimittel. Der Hersteller warb für die streitgegenständlichen traditionell hergestellten Arzneimittel in irreführender Art und Weise.

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