Eine internationale Apotheke ist eine Apotheke, die ausländische Arzneimittel auf Lager hat oder ohne große Wartezeit beschaffen kann. Aufgrund der einschlägigen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften in Deutschland ist dies der streitgegenständlichen Apotheke nicht möglich, so dass diese nicht mit dem Begriff „internationale Apotheke“ werben darf.
Quelle: www.justiz.nrw.de